Weitere Entscheidung unten: AG Lüdenscheid, 19.11.2008

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.10.2008 - 7 WF 867/08   

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OLG Koblenz, 17.10.2008 - 7 WF 867/08 (https://dejure.org/2008,22201)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2008 - 7 WF 867/08 (https://dejure.org/2008,22201)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - 7 WF 867/08 (https://dejure.org/2008,22201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Perspektive einer Streitschlichtung als ausreichender Grund für den Erlass einer Beweisanordnung; Verweisung des Beweisantragstellers auf die Möglichkeit der Einholung eines außergerichtlichen Gutachtens; Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens im Rahmen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1363; ZPO § 485 Abs. 2 S. 1; ZPO § 493
    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung unter Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 804
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81

    Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2008 - 7 WF 867/08
    Eine außergerichtliche Wertermittlung müsste die Antragstellerin insgesamt auf eigene Kosten durchführen (vgl. BGH, NJW 1982, 1643 ), die sie im Hinblick auf die Sonderregelung des § 93 a ZPO auch nicht als Vorbereitungskosten im Wege der späteren Kostenfestsetzung teilweise erstattet verlangen könnte, während die Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens, wenn ein Güterrechtsverfahren anhängig gemacht wird, in dessen Kosten aufgehen, wodurch die Antragstellerin jedenfalls eine hälftige Übernahme dieser Kosten durch den Antragsgegner erreichen kann.
  • OLG Hamm, 25.10.1999 - 5 WF 354/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2008 - 7 WF 867/08
    Im Übrigen erscheint es auch durchaus denkbar, dass durch die beantragte Wertfeststellung ungeachtet der derzeit noch bestehenden weiteren Streitpunkte eine gerichtliche Auseinandersetzung letztlich vermieden wird (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1999 - 5 WF 354/99, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2008 - 7 WF 867/08
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da über die Kosten des Beweissicherungsverfahrens im nachfolgenden Hauptprozess zu entscheiden ist (vgl. BHG, MDR 2004, 715 und BGH Report 2005, 1550).
  • OLG Koblenz, 04.04.2005 - 5 W 159/05

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse trotz endgültiger Ablehnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2008 - 7 WF 867/08
    Daher reicht es nach Auffassung des Senats zur Annahme eines rechtlichen Interesses im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO aus, dass ein Sachverständigengutachten objektiv geeignet erscheint, eine einverständliche Streitbereinigung herbei zu führen (so auch OLG Koblenz, 5. Zivilsenat, OLGR 2005, 639; zustimmend: Zöller/Herget, aaO. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.01.2023 - 10 W 71/22

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zum Zwecke der Ermittlung des

    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ist der Antragsteller nicht auf die Erhebung einer Auskunfts- und Wertermittlungsklage gem. § 2314 BGB zu verweisen (vgl. Funk, jurisPR-FamR 15/2010 Anm. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 5 WF 354/99 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 7 WF 867/08 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 10 WF 216/09 -, juris).

    Insbesondere ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 7 WF 867/08 -, juris; MüKoZPO/Schreiber, 6. Aufl. 2020, ZPO § 485 Rn. 14).

    Daher reicht es zur Annahme eines rechtlichen Interesses im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO aus, dass ein Sachverständigengutachten objektiv geeignet erscheint, eine einverständliche Streitbereinigung herbei zu führen (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 7 WF 867/08 -, juris).

  • OLG Köln, 25.02.2010 - 10 WF 216/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Werten zur

    Die Ansicht des Antragstellers, bereits eine Schlichtungsmöglichkeit im weitesten Sinne sei insoweit ausreichend, entspricht der jüngeren Rechtsprechung, die ein rechtliches Interesse nur dann verneint, wenn ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich ist (BGH MDR 2005, 162; s. auch Zöller-Herget, Kommentar zur ZPO, 28. Aufl., § 485 Rn. 7 a m.w.N.; speziell die Zulässigkeit eines Verfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO zur Vorbereitung der Vermögensauseinandersetzung bei Zugewinngemeinschaft anlässlich der Ehescheidung bejahend OLG Koblenz, FamRZ 2009, 804 und OLG Hamm, FamRZ 2000, 1023).
  • OLG Naumburg, 13.04.2011 - 8 WF 74/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an der Feststellung des

    Auf die Möglichkeit, ein Privatgutachten einzuholen, darf der Antragsteller nicht verwiesen werden (vgl. zum Ganzen Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, unter Bezugnahme auf OLG Koblenz, FamRZ 2009, 804 f., sowie auf OLG Köln, FamRZ 2010, 1685 f.).
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Rechtsprechung
   AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19827
AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07 (https://dejure.org/2008,19827)
AG Lüdenscheid, Entscheidung vom 19.11.2008 - 5 F 650/07 (https://dejure.org/2008,19827)
AG Lüdenscheid, Entscheidung vom 19. November 2008 - 5 F 650/07 (https://dejure.org/2008,19827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein Absehen von der persönlichen Anhörung eines Ehepartners i.R.e. Ehescheidung zwischen einem iranischen Staatsangehörigen und einer Deutschen; Festsetzung des Versorgungsausgleichs i.S.d. § 1587 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Scheidung auch ohne persönliche Anhörung der Ehefrau

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 804
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07
    Insbesondere folgt aus der genannten Verfassungsvorschrift kein Anspruch auf Mündlichkeit (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vergleiche NJW 2005, 1999, 2000 m. w. N.; siehe auch Degenhardt in: Sachs, 4. Auflage, Artikel 103 GG Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75

    Baader-Meinhof

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07
    Wenn sie damit statt von ihrem Recht auf Anwesenheit Gebrauch zu machen, sich selbst der Möglichkeit ihrer persönlichen Teilnahme an der mündlichen Verhandlung begibt, so wird sie in ihren verfassungsrechtlichen Rechtspositionen nicht dadurch verletzt, dass die mündliche Verhandlung ohne sie durchgeführt und daraufhin eine Entscheidung getroffen wird (vergleiche Bundesverfassungsgericht NJW 1976, 413, 414).
  • BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 28/83

    Voraussetzungen einer Teilentscheidung über den isolierten Versorgungsausgleich

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07
    Eine solche Teilentscheidung setzt voraus, dass das Gericht bewusst über einen Teil des Verfahrensgegenstands vorab entscheidet und den Rest später regeln will (BGH NJW 1984, 1543, 1544; Hahne in: Johannsen/Henrich, Eherecht 4. Auflage, Vor §§ 1587 - 1587 p Rd.-Nr.: 27; Schmidbauer, Der Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, 3. Auflage, Such-Nr.: 25).
  • OLG Hamm, 17.03.1998 - 2 UF 464/97
    Auszug aus AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07
    Von ihr kann geeigneten Fällen abgesehen werden, zum Beispiel dann, wenn das Gericht auch ohne diese Anhörung eine genügend sichere Grundlage für die Entscheidung über das Ehescheidungsgesuch hat (OLG Hamm, 12 UF 185/93, Beschluss vom 18.06.1993), wenn eine Sachaufklärung oder Versöhnung nicht zu erwarten ist (Sedemund-Treiber a. a. O.; siehe auch OLG Hamm FamRZ 1998, 1123, 1124) oder/und wenn die Trennungszeit gemäss § 1566 Abs. 2 BGB zweifelsfrei verstrichen ist (Hartmann a. a. O.).
  • OLG Hamm, 30.07.1999 - 6 UF 30/97

    Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs bzgl. erworbener Rentenanwartschaften im

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07
    In einem solchen Fall ist der Versorgungsausgleich aufgrund der vorliegenden Rentenauskünfte durchzuführen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 674; OLG Bamberg, FamRZ 1996, 1421; Bergmann in: Beck OK. , Stand 01.01.2008, § 1587 BGB Rd.-Nr.: 126) und dem potenziell weitergehend ausgleichsberechtigten Partei, hier: dem Ehemann, der darüber hinausgehende (öffentlich-rechtliche) Versorgungsausgleich vorzubehalten.
  • LG Karlsruhe, 14.12.1998 - 11 T 557/98
    Auszug aus AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07
    Aus der Formulierung des § 613 Abs. 1 Satz 1 ZPO als Sollvorschrift folgt, dass die Verpflichtung zur Anhörung nicht ausnahmslos besteht (OLG Hamm FamRZ 1999, 1091; Philippi in: Zöller, 26. Auflage, § 613 ZPO Rn. 4; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach, 66. Auflage, § 613 ZPO Rn. 2; Sedemund-Treiber in: Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Auflage, § 613 ZPO Rn. 5; Wohlnik in: Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, III A 10; Maurer in: Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Auflage, I Rn. 243; Hüßtege in: Thomas/Putzo, 29. Auflage, § 613 ZPO Rn. 4).
  • OLG Bamberg, 07.02.1996 - 7 UF 228/95
    Auszug aus AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07
    In einem solchen Fall ist der Versorgungsausgleich aufgrund der vorliegenden Rentenauskünfte durchzuführen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 674; OLG Bamberg, FamRZ 1996, 1421; Bergmann in: Beck OK. , Stand 01.01.2008, § 1587 BGB Rd.-Nr.: 126) und dem potenziell weitergehend ausgleichsberechtigten Partei, hier: dem Ehemann, der darüber hinausgehende (öffentlich-rechtliche) Versorgungsausgleich vorzubehalten.
  • AG Lüdenscheid, 18.02.2004 - 5 F 476/00
    Auszug aus AG Lüdenscheid, 19.11.2008 - 5 F 650/07
    Von der persönlichen Anhörung der Ehefrau hat das Gericht entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung in derartigen Fällen (vgl. FamRZ 2004, 1976, 1977 mit weiteren Nachweisen) abgesehen.
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